40 1. Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren; die ausgestandene Untersuchungshaft und die Sicherhaft von insgesamt 1040 Tagen (27.11.2014 bis 19.05.2015 und 21.05.2015 bis 02.10.2017) werden im Umfang von 1040 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. Es wird eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet, und zwar während und nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe sowie unter Anordnung von Bewährungshilfe für die Dauer der Behandlung; 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 33‘289.70.