Es fragt sich, ob diese Feststellung sich auch auf den Zeitpunkt nach dem Durchlaufen einer stationären Massnahme bezieht oder ob damit vordergründig die höhere Sicherheit während des Massnahmenvollzugs aufgrund des geschlossenen Rahmens bei einer stationären Massnahme, der einen Rückfall aus praktischen Gründen verhindert, gemeint ist. Um die Rückfallgefahr des Beschuldigten langfristig zu mindern, ist – wie vom Gutachter wiederholt und mit Nachdruck ausgeführt – entscheidend, dass am Ende eine deliktsfreie Struktur mit Wohnen, Arbeiten und Therapie in Freiheit geschaffen werden kann. Für eine stationäre Massnahme ist beim Beschuldigten derzeit keinerlei Motivation vorhanden.