Die Verteidigung spricht von einer tiefgreifenden Ablehnung des Beschuldigten gegenüber einer stationären Massnahme. Die bereits in Jahr 2015 durch den Gutachter festgestellte Skepsis des Beschuldigten gegenüber einer stationären Massnahme habe sich seither noch verstärkt. Dies insbesondere auch deshalb, weil die durch den Gutachter in Aussicht gestellte und empfohlene Lockerung im erstinstanzlichen Urteil in keiner Weise Niederschlag gefunden habe (pag. 1214).