27. Behandlungsbedürfnis und -möglichkeit Der Gutachter schreibt, es gebe bis zu einem gewissen Grad für die festgestellten psychischen Störungen bzw. die Suchtproblematik Behandlungen. Insbesondere durch die zusätzliche Entwicklung prosozialer Verhaltensalternativen lasse sich der Gefahr neuerlicher Straftaten bis zu einem gewissen Grad begegnen (HA II, pag. 552). Dasselbe wird auch mit anderen Worten beschrieben: Neben der Psychotherapie seien insbesondere die Arbeits- und Wohnsituation und der soziale Emp-