25. Schwere psychische Störung Dr. med. M.________ diagnostizierte im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 1. Dezember 2015 (HA II, pag. 461 ff.) beim Beschuldigten Folgendes (HA II, pag. 550): Herr A.________ litt in den Tatzeiträumen unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.2) sowie zeitweise unter einem zumindest schädlichen Konsum von Cannabis (ICD-10 F12.1). Die dissoziale Persönlichkeitsstörung ist unter anderem mit Bezugnahme auf den PCLR-Summenwert deutlich ausgeprägt und im Gesamtzusammenhang ist von einer schweren psychischen Störung auszugehen.