Dieser diskutiere die möglichen denkbaren Settings, indem er Vor- und Nachteile aufliste. Die Ausführungen des Gutachters würden deutlich zeigen, dass das skizzierte engmaschige ambulante Setting eben gerade nicht gleich gut geeignet sei, wie eine stationäre Massnahme. Aus gutachterlicher Sicht werde eine stationäre therapeutische Massnahme empfohlen, damit der Beschuldigte in einem geschützten Rahmen auf verlässliche Art auf sein Leben in zunehmender Freiheit vorbereitet werden könne. Bisher hätten zahlreiche ambulante und eine stationäre Massnahme nicht die gewünschte Wirkung gezeigt.