Die in den Fall involvierten Personen seien überzeugt, dass in dieser Angelegenheit dringender Handlungsbedarf bestehe, um beim Beschuldigten weiteren aus der Haft resultierenden Schäden entgegen zu wirken (pag. 1099 f.). Dem Führungsbericht vom 28. Juni 2017 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte als respektvoll und freundlich erlebt werde und keine disziplinarischen Vorkommnisse zu verzeichnen seien. Er leiste keinen Arbeitseinsatz (pag. 1338). Bereits im Gutachten vom 1. Dezember 2015 diagnostiziert der Gutachter beim Beschuldigten eine Anpassungsstörung im Rahmen der Haft mit depressiver Reaktion (ICD-10 F43.2).