Am 19. Mai 2015 wurde er in eine Ersatzmassnahme entlassen. Dabei nutzte er die erste Möglichkeit, um wieder straffällig zu werden. Dieses erneute Delinquieren während laufendem Strafverfahren ist straferhöhend zu werten und wiegt die Strafminderung aufgrund des Geständnisses weitgehend auf. Ab dem 21. Juni 2015 bis heute war der Beschuldigte in Untersuchungs- respektive in Sicherheitshaft. Er befindet sich somit bereits seit bald drei Jahren in Haft. Das Regionalgefängnis Thun hat sich mehrfach besorgt über den Gesundheitszustand des Beschuldigten geäussert.