20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 976 f., S. 56 f. der Urteilsbegründung), die Schilderungen zur Person des Beschuldigten oben unter Ziffer II.9. und das foren- sisch-psychiatrische Gutachten verwiesen werden (HA II, pag. 461 ff.). Die schwierige Vergangenheit und die persönlichen Verhältnisse sind strafmindernd zu berücksichtigen. Allerdings fallen die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten (pag. 1132 ff.) ebenso straferhöhend ins Gewicht. Die Täterkomponen-