Infolge Asperation erfolgt eine Erhöhung der Strafe um drei Monate Freiheitsstrafe. Im Zwischentotal resultieren 46 Monate Freiheitsstrafe. 19.5 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Führen eines Fahrzeuges ohne Bewilligung oder Haftpflichtversicherung und Missbrauch von Ausweisen und Schildern Der Beschuldigte wurde in drei Fällen rechtskräftig der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer, in zwei Fällen des Fahrens eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung und in sechs Fällen des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern schuldig erklärt.