Fahren ohne Berechtigung Für das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung kam es beim Beschuldigten zu zehn rechtskräftigen Schuldsprüchen. Es handelt sich um Begleitdelikte, die sich zwangsläufig aus dem Entwenden von Motorfahrzeugen zum Gebrauch ergaben, sofern der Beschuldigte diese Fahrzeuge lenkte. Es kann, auch unter Berücksichtigung der leicht verminderten Schuldfähigkeit, insgesamt noch von einem leichten Tatverschulden ausgegangen werden, so dass eine Freiheitsstrafe von vier Monaten angemessen erscheint. Infolge Asperation erfolgt eine Erhöhung der Strafe um drei Monate Freiheitsstrafe.