19 19.3 Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch Der Beschuldigte hat zwölf Mal ein Fahrzeug zum Gebrauch entwendet bzw. war als Mittäter an der Entwendung beteiligt. Die Vorinstanz sprach sich unter Berücksichtigung der Tatumstände und der leicht verminderten Schuldfähigkeit für 18 Strafeinheiten pro Entwendung aus (insgesamt 216 Strafeinheiten = ungefähr 7 Monate). Infolge Asperation erfolgt eine Erhöhung der Strafe um sechs Monate Freiheitsstrafe. Im Zwischentotal resultieren 43 Monate Freiheitsstrafe. 19.4 Fahren ohne Berechtigung