Schwer ins Gewicht fallen hingegen die gravierenden Sachbeschädigungen an einigen der zum Gebrauch entwendeten Fahrzeuge. Die von der Vorinstanz unter Berücksichtigung der leicht verminderten Schuldfähigkeit ausgefällten zehn Monate Freiheitsstrafe erscheinen durchaus angemessen. Infolge Asperation erfolgt eine Erhöhung der Strafe um sechs Monate Freiheitsstrafe. Im Zwischentotal resultieren 37 Monate Freiheitsstrafe.