Es ist zwar zutreffend, wie die Generalstaatsanwaltschaft schreibt, dass mit dem Wechsel von Diebstählen von Gegenständen aus entwendeten Fahrzeugen zu Einbrüchen in Liegenschaften eine Steigerung stattgefunden hatte. Allerdings gingen der Beschuldigte und seine Mittäter nach wie vor nicht besonders raffiniert vor. Ausserdem lässt sich schlicht nicht nachweisen, dass diese Steigerung durch das Bedürfnis nach lukrativerer Beute entstand. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass den jungen Tätern das immer gleiche Vorgehen mit den Entwendungen von Fahrzeugen zu langweilig geworden war und sie etwas noch Aufregenderes tun wollten.