14. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft führte in ihrer Stellungnahme zusammengefasst aus, die ersten fünf Diebstähle würden sich sehr wohl von den anderen neun Diebstählen unterscheiden. Zuerst hätten der Beschuldigte und seine Mittäter Wertgegenstände aus Autos gestohlen, wobei eher die Fahrzeugentwendungen zentral gewesen seien. Dieses Vorgehen sei nicht wirklich lukrativ gewesen. Mit dem Beginn des gewaltsamen Eindringens in mehrere Liegenschaften sei das Vorgehen gezielter, raffinierter und schwerwiegender geworden.