Die Gesamtumstände lassen aber nicht den direkten und klaren Schluss zu, dass der Beschuldigte mit fortgesetzten Einbrüchen beabsichtigte, seine Lebenskosten zu decken bzw. Ausgaben einzusparen. Bei vorliegender Beweislage muss vielmehr zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte – wie auch vom Gutachter beschrieben – sich mit seinen Taten bei seinen Mittätern profilieren und sein Selbstwertgefühl steigern wollte. III. Rechtliche Würdigung