Dies scheint ihn nicht gross gestört zu haben und er ist keine Person mit hohen Ansprüchen. So sagte er der Staatsanwaltschaft, zwischendurch schlafe er auch auf einer Bank (HA I, pag. 193, Z. 56). Wenn er sich in der Garage anmelden könnte, so hätte er das schon lange gemacht (HA I, pag. 196 Z. 197 f.). Mit den im Kiosk gestohlenen Zigaretten und Lebensmittel konnte der Beschuldigte zwar etwas Geld einsparen. Die Gesamtumstände lassen aber nicht den direkten und klaren Schluss zu, dass der Beschuldigte mit fortgesetzten Einbrüchen beabsichtigte, seine Lebenskosten zu decken bzw. Ausgaben einzusparen.