und wenig durchdacht gewesen zu sein. Es passt eher zu einer jugendlichen Suche nach einem gewissen Kick aus verbotenem Handeln und zum blossen Zeitvertreib. Die beiden Mittäter des Beschuldigten waren denn auch gerade Mal 16 Jahre alt, wohnten noch bei ihren Eltern und wurden von diesen unterstützt. Der Beschuldigte beging nie alleine einen Einbruch und in der Regel auch keine Fahrzeugentwendungen. Die Delikte wurden vielmehr in der Gruppe verübt. Die drei motivierten sich gegenseitig zu den Straftaten.