11 Der Beschuldigte sagte aus, er habe alle zwei Wochen CHF 250.00 erhalten vom Sozialdienst und die Krankenkasse sei ihm bezahlt worden (HA I, pag. 203 Z. 59 f.). Dies korrespondiert mit der Angabe der Abteilung Soziales der Gemeinde L.________ vom 31. Oktober 2016, wonach dem Beschuldigten am 26. November 2014 CHF 279.90 ausbezahlt wurden (HA III, pag. 824 f.). Es wird von einem bescheidenen Sozialhilfeeinkommen von monatlich rund CHF 750.00 ausgegangen.