Im vorliegenden Strafverfahren kam der Beschuldigte schliesslich ab dem 27. November 2014 in Untersuchungshaft. Mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 1. Mai 2015 wurde eine Ersatzmassnahme angeordnet und der Beschuldigte trat am 19. Mai 2015 in das «Projekt Alp» bei einer Gastfamilie ein (HA I, pag. 95 ff. und pag. 102 ff.). Bereits in der ersten Nacht floh der Beschuldigte mit einem Fahrzeug der Gastfamilie (HA I, pag. 109). Er lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei und wurde in Untersuchungshaft zurückversetzt (zum Ganzen vgl. HA II, pag. 483 ff. und pag. 525 ff.).