Der Vollzug erfolgte vom 27. Juni 2009 bis Januar 2010 bei der Stiftung E.________, Ausbildungswohngruppe, in Lützelflüh. Zu einem Time-Out reiste er nicht selbständig an und beging stattdessen Delikte. Am 1. März 2010 wurde er in das Massnahmenzentrum Kalchrain für junge Erwachsene eingewiesen. Auch dort kam es zu Entweichungen mit erneuten Delikten. Die Unterbringung wurde am 14. August 2013 aufgehoben. Aufgrund fehlender Arbeitsstelle und Perspektivenlosigkeit kam es wieder zu deliktischen Tätigkeiten. Im vorliegenden Strafverfahren kam der Beschuldigte schliesslich ab dem 27. November 2014 in Untersuchungshaft.