Nach wiederholten Gefährdungsmeldungen wurde der Beschuldige im Jahr 2005 in Italien platziert, den Eltern die Obhut entzogen und eine Beistandschaft errichtet. Nach seiner vorübergehenden Rückkehr in die Schweiz zu seinen Eltern mit Besuch einer Tagesschule wurde der Beschuldigte 2008 in Frankreich in einer Kleingruppe platziert. Nach einem halben Jahr kehrte er zu seiner Mutter zurück. Am 22. Juni 2009 ordnete das Jugendgericht Oberland eine vorsorgliche Schutzmassnahme einer Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung an. Der Vollzug erfolgte vom 27. Juni 2009 bis Januar 2010 bei der Stiftung E.___