9. Zur Person des Beschuldigten Zur Person des Beschuldigten ist vorab auf das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 1. Dezember 2015 zu verweisen (HA II, pag. 461 ff.). Der Beschuldigte ist in seiner Vergangenheit bereits im Kindesalter vielfach deliktisch in Erscheinung getreten. Im Alter von neun Jahren wurde eine Sachbeschädigung verzeichnet und mit zwölf Jahren der Konsum von Marihuana (HA II, pag. 477). Im Strafregister sind zahlreiche Straftaten ab dem Jahr 2008 aufgeführt (pag.