5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller ADMAS-Bericht sowie ein aktueller Führungsbericht beim Regionalgefängnis Thun über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1124, 1130, 1132 ff., 1138 f.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung