4. Im Weiteren sei zu verfügen: 4.1 A.________ sei zwecks Antritt der Massnahme in Sicherheitshaft zu belassen. 4.2 Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen. 4.3 Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 4.4 Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).