3. A.________ sei gestützt hierauf sowie aufgrund der rechtskräftigen Schuldsprüche in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 3.1 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft seit dem 27.11.2014. Es sei eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB anzuordnen. 3.2 zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten.