II./1. + 3.-15. erstinstanzliches Urteilsdispositiv; 1.3 der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 und der Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 1.4 der weiteren Verfügung betreffend die beschlagnahmten Gegenstände (Einziehung zur Vernichtung bzw. Rückgabe an A.________). 2. A.________ sei schuldig zu erklären wegen Diebstahls, banden- und gewerbsmässig begangen mit C.________ und D.________ gemäss Ziff. II./2.1-2.9 erstinstanzliches Urteilsdispositiv.