1.2 der Schuldsprüche wegen bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung, Beschimpfung, Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Fahrens ohne Berechtigung, Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung, Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Ziff. II./1. + 3.-15. erstinstanzliches Urteilsdispositiv;