2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 15. November 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 882). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 14. März 2017 (pag. 984 f.) reichte Rechtsanwalt B.________ form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Er beschränkte die Berufung auf den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Diebstahls gemäss Ziffer II./2. des Dispositivs, das Strafmass und die Anordnung einer stationären Massnahme (pag.