Es wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet, deren Vollzug der Freiheitsstrafe voraus geht. Weiter wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf acht Tage, und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 33‘289.70. Die Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen (pag. 864 ff.).