weis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung in zwei Fällen, des Missbrauchs von Schildern und Ausweisen in sechs Fällen und der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde hierfür verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Es wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet, deren Vollzug der Freiheitsstrafe voraus geht.