___ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls in drei Fällen, der Sachbeschädigung in sechs Fällen, des Hausfriedensbruchs in drei Fällen, der Pornografie, der Hinderung einer Amtshandlung in zwei Fällen, der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Führen eines und Mitfahren in einem zuvor entwendeten Fahrzeug, des Fahrens ohne Berechtigung und des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern in drei Fällen. Der Beschuldigte wurde hingegen schuldig erklärt des bandenmässigen Diebstahls in fünf Fällen, des banden- und gewerbs-