11 Die in der (korrigierten) Kostennote vom 26. Januar 2017 (pag. 234 ff.) für das erstinstanzliche Verfahren geltend gemachten Verteidigungskosten von CHF 4‘005.40 (inkl. Auslagen und MWST) erscheinen angemessen und sind im entsprechenden Umfang zu entschädigen. Der in der Kostennote vom 10. November 2017 (pag. 236 ff.) für das oberinstanzliche Verfahren geltend gemachte Aufwand erscheint hingegen überhöht. Der Aktenumfang war sehr beschränkt, der Prozess in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht unterdurchschnittlich schwierig.