THOMAS HANSJAKOB, Die Erhebung von Daten des Internetverkehrs - Bemerkungen zu BGer 6B_656/2015 vom 16.12.2016, forumpoenale 04/2017 S. 252 ff.; Verwertbarkeit bejaht: Urteil des Appellationsgerichts Basel- Stadt SB.2015.52 vom 24. Februar 2017 E. 3.3). 8. Fazit Der angeklagte Sachverhalt ist nicht erwiesen. Die Beschuldigte ist vom Vorwurf der Drohung, angeblich begangen am 26. Juli 2015 in F.________ zum Nachteil von C.________, freizusprechen. III. Kosten und Entschädigung