Ein derartiges Vorgehen erscheine – jedenfalls unter der Prämisse, dass die Zeitangaben von Microsoft sich auf die Zeitzone PST (= UTC-8) bezogen und somit der letzte Zugriff auf das Konto bereits rund 14 Stunden vor dem tatsächlichen Versand der Email erfolgt war – sogar wahrscheinlich. Selbst wenn man es aber als erwiesen erachten möchte, dass der Versand der Droh-Email über Anschluss der Beschuldigten erfolgte, wäre damit die Täterschaft der Beschuldigten noch nicht erwiesen.