Im Zeitpunkt des Versands der inkriminierten Email, am Sonntag, 26. Juli 2015, war die Beschuldigte gemäss ihren Angaben von ca. 11 bis mindestens 15 Uhr mit ihren Kindern zu Besuch bei ihrer Mutter, welche im selben Dorf wohnt. Auch damals habe sie die Terrassentür ihres Domizils – wie üblich – offen gelassen, damit die Knaben bei Bedarf alleine hätten heimkehren können (pag. 55 Z. 43 und Z. 54-57, pag. 101 Z. 38-44). Die Mutter der Beschuldigten bestätigte schriftlich, dass dieser Besuch stattgefunden habe (pag. 219). Die Beschuldigte zeigte sich geschockt über den Inhalt der Droh-Email.