7.7 Zwischen den ersten beiden Besuchen, vom 18. Juli 2015 bis 24. Juli 2015, hielt sich die Beschuldigte mit ihren Kindern ferienhalber in Italien auf (pag. 32 Z. 29-34, pag. 55 Z. 42-43) was die Eignerin des Ferienhauses bestätigte (pag. 82). Dort gab es gemäss der Beschuldigten keinen Internet-Zugang (pag. 225 Z. 2-3). Im Zeitpunkt des Versands der inkriminierten Email, am Sonntag, 26. Juli 2015, war die Beschuldigte gemäss ihren Angaben von ca. 11 bis mindestens 15 Uhr mit ihren Kindern zu Besuch bei ihrer Mutter, welche im selben Dorf wohnt.