Als ihr damaliger Lebenspartner in Haft gewesen sei, habe er sie allerdings gebeten, durch Eingabe seines Namens auf YouTube nach dem Namen einer geschichtlichen Person zu suchen. Als sie dies gemacht habe, sei ihr aufgefallen, dass jemand anderes etwas in seinem Namen hochgeladen gehabt habe (pag. 34 Z. 94-99, pag. 226 Z. 4-15). Die Beschuldigte hatte G.________ im Juli 2015 unter drei Malen im Regionalgefängnis Bern besucht, nämlich am 17. Juli, am 24. Juli von 14:20 bis 15:20 Uhr und am 29. Juli (pag. 45).