6 Die Beschuldigte verneinte vehement, dass ihr von ihrem damaligen Lebenspartner aufgetragen worden sei, die inkriminierte Email zu versenden. Es passe auch nicht zu ihm, etwas anonym zu machen; er habe immer alles unter seinem Namen gemacht (pag. 102 Z. 18-21). Als ihr damaliger Lebenspartner in Haft gewesen sei, habe er sie allerdings gebeten, durch Eingabe seines Namens auf YouTube nach dem Namen einer geschichtlichen Person zu suchen.