7.5 Internetrecherchen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die verwendete Email- Adresse «D.________@hotmail.com» am 16. Juli 2015 auch zur Registrierung des Domainnamens «X.________.com» benutzt worden war (pag. 60, 107 f.). Der Begriff «X.________» taucht auch im Zusammenhang mit dem damaligen Lebenspartner der Beschuldigten auf. Unter diesem Pseudonym lud G.________ in der Vergangenheit zahlreiche Videos auf YouTube. In diesen Videos und weiteren im Internet auffindbaren Beiträgen stellt sich G.________ wiederholt als Opfer des Staats dar und äussert Kritik an den Schweizer Behörden.