5 Gemäss den Angaben der Beschuldigten sei im Haushalt mit ihrem eigenen Laptop, dem PC im Kraftraum, sowie dem iPad und dem Laptop ihres Sohnes H.________ auf das Internet zugegriffen worden (pag. 33 Z. 73-74). Bei dem Modem habe es sich um einen WLAN-Router gehandelt. Das WLAN hätten sie jedoch aus gesundheitlicher Überzeugung normalerweise ausgeschaltet gehabt und die Endgeräte per Kabel verbunden. Nur bei Bedarf, etwa wenn die Söhne hätten «Gamen» wollen, sei das WLAN manuell (per Knopfdruck am Router) eingeschaltet worden (pag. 33 Z. 41-46, pag.