Als Inhaberin dieses Anschlusses war die Beschuldigte registriert (pag. 9). Gemäss Auskunft des FDF handle es sich bei der ermittelten und abgeklärten IP- Adresse wohl um diejenige des Routers (Modems) der Beschuldigten. Welches Endgerät sich wie genau (über LAN oder WLAN) über diesen Router eingeloggt gehabt habe, könne der Auskunft von Microsoft nicht entnommen werden (pag. 196). Zwischen dem 27. Juni und dem 29. Juli 2015 wurde von diversen (weiteren) IP- Adressen aus auf das Email-Konto «D.________@hotmail.com» zugegriffen, und zwar sowohl aus dem Sunrise-Festnetz wie auch aus dem Swisscom-Mobilnetz (über Mobilfunkantennen).