201 unten). Dabei handelt es sich gemäss Whois-Abfrage um einen Sunrise-Festnetz-Anschluss (vgl. Parteigutachten, pag. 215). Wer zum fraglichen Zeitpunkt Inhaber dieses Anschlusses gewesen war, wurde nicht abgeklärt. Gemäss den IP-Verbindungsdaten wurde am 26. Juli 2015 ausschliesslich von der IP-Adresse 62.________ aus auf das Email-Konto zugegriffen, und zwar unter insgesamt vier Malen, um «2:06:47 AM», um «3:15:32 AM», um «6:59:55 AM» und um «7:57:43 AM» (pag. 200). Zuvor war zuletzt am 25. Juli 2015 um «11:17:44 AM» auf das Konto zugegriffen worden, dies jedoch von einer anderen Sunrise IP-Adresse (89.________) aus (pag.