7.2 Fest steht, dass der Gemeindepräsident die Drohung ernst nahm und den Vorfall der Polizei meldete. Zu diesem Zweck leitete er die Email am 27. Juli 2015 an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) weiter (pag. 6 f., pag. 28 Z. 94-105 und pag. 29 Z. 131-143). Die Kantonspolizei Bern ersuchte daraufhin die Microsoft Deutschland GmbH am 30. Juli 2015 um Auskunft über die Zugriffe auf das WindowsLive Hotmail Konto «D.________@hotmail.com». Diese Auskunft wurde mit Schreiben vom 10. August 2015 erteilt (pag.