6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Der Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 4. April 2016 Folgendes vorgeworfen (pag. 47): «A.________ versandte am 26.07.2015 unter dem Pseudonym D.________ eine Email auf die allgemeine Emailadresse der Gemeinde E.________, wobei die Email an den Gemeindepräsidenten C.________ gerichtet war. Mit dem Inhalt der Email, welcher ausführte, dass der Emailverfasser (D.C.C. alias D.________) C.________ etwas Furchtbares antun werde, dass dieser es noch bereuen werde und dass der Emailverfasser das Gebäude der Gemeinde E.________ sowie das Haus von C.______