4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 4.1 Die Beschuldigte stellte in ihrer Berufungserklärung Beweisanträge auf Edition der Akten der Staatsanwaltschaft und des Regionalgerichts, auf Edition des Originals der inkriminierten Droh-Email, insbesondere von deren „Header“, auf erneute Einvernahme der Beschuldigten sowie auf Vornahme eines Augenscheins bei dieser zuhause (pag. 188). Nach telefonischen Vorabklärungen zu den technischen Hintergründen und Möglichkeiten (vgl. Aktennotizen vom 29. bzw. 30. Mai 2017, pag.