3. Anträge der Beschuldigten Die Beschuldigte beantragte an der Berufungsverhandlung einen Freispruch von der Anschuldigung der Drohung, unter Auferlegung der Gerichts- und Parteikosten des erst- und des oberinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für erlittene wirtschaftliche Einbussen von CHF 2‘448.40 und einer Genugtuung von CHF 500.00 (pag. 230).