1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil PEN 16 452 vom 26. Januar 2017 (pag. 130 ff.) sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ der Drohung, begangen am 26. Juli 2015 in F.________ zum Nachteil von C.________, schuldig und verurteilte sie bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 100.00 sowie zur Tragung der Verfahrenskosten.