11 III. Weiter wird verfügt: 1. Rechtsanwältin B.________ wird aufgefordert, der Kammer innert 10 Tagen ab Zustellung dieses Urteils die Honorarnote für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren zukommen zu lassen. 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - .________ Bern, 13. Februar 2018 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: