A.________ von der Anschuldigung des versuchten Diebstahls, angeblich begangen zwischen dem 19.12.2013 und dem 31.12.2013 in D.________, C.________(Strasse), z.N. der E.________, freigesprochen wurde; unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1‘640.80 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte; und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren von CHF 750.00 und Auslagen von CHF 15.00, insgesamt bestimmt auf CHF 765.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird freigesprochen